Privathaftpflicht: Eingeschränkter Versicherungsschutz für Hausbesitzer

Wer mehr als nur ein Einfamilienhaus hat, muss in manchen Fällen unverhofft mit eingeschränktem Versicherungsschutz kalkulieren.

„Eine private Haftpflichtversicherung deckt zum Beispiel nur Risiken ab, die vom aktuell bewohnten Einfamilienhaus ausgehen", warnt hier Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.

Als ein Hausherr seine Privathaftpflichtversicherung abschloss, besaß er nur ein Wohnhaus. Später erwarb er aus beruflichen Gründen ein weiteres Anwesen, in das er dann umzog. Die erste Immobilie vermietete er mehrere Jahre lang. Als diese dann leer stand, fror eine Wasserleitung auf.

Ein Teil des Wassers lief ins Nachbarhaus und führte dort zu Schäden von mehreren Tausend Euro. Die Schadensmeldung reichte er bei seiner Privathaftpflicht ein. Diese winkte jedoch ab und wollte mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen keinen Versicherungsschutz gewähren.

Auch das Landgericht Coburg gab dem Versicherer Recht. Die Richter begründeten ihr Urteil, dass der Eigentümer dieses Haus gerade nicht zu Wohnzwecken, sondern als Mietobjekt nutzte.

Zudem umfasst die Versicherung jeweils nur ein Einfamilienhaus, nämlich immer das gerade vom betreffenden Versicherungsnehmer dauernd bewohnte. Der Immobilieneigentümer muss den Schaden daher aus der eigenen Tasche begleichen (LG Coburg, Urteil vom 27.02.08, Az. 11 O 720/07).

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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