Generell ausgeschlossen sind Unfälle, die sich bei der Ausführung bzw. dem Versuch einer Straftat ereignen, sowie Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie. Ebenfalls nicht gezahlt wird bei Unfällen durch Trunkenheit, Geistes- und Bewusstseinsstörungen sowie "Schlaganfälle... oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen", es sei denn, dass "diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht wurden", wie es in der Versicherungssprache heißt.
Nicht gedeckt sind auch Unfälle des Versicherten bei der Benutzung von Luftfahrzeugen mit Ausnahme des Fluggastrisikos sowie Unfälle bei Fahrzeugveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
Die Leistung der Versicherung wird fällig bei Invalidität, wenn also in Folge eines Unfalls die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf Dauer beeinträchtigt ist. Steht die Invalidität innerhalb eines Jahres nach Unfall fest oder wird sie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht, zahlt der Versicherer entsprechend dem Invaliditätsgrad und der Höhe der Versicherungssumme.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
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