Private Rentenversicherung – sicheres Zubrot für den Ruhestand

Steuerliche Regelungen und Rentenhöhe

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Steuerlich gesehen ist eine private Rentenversicherung durchaus lukrativ, da die Beitragszahlungen, wie auch bei der Kapitallebensversicherung, als besondere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. Allerdings vergessen viele, dass dies nur dann möglich ist, wenn die Höchstbeträge noch nicht durch die gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherungsbeiträge und Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung) ausgeschöpft wurden. Das ist aber bei einem Großteil der Steuerpflichtigen der Fall. Für Selbstständige lohnt sich eine private Rentenversicherung schon eher. Sie können ihre Beiträge komplett absetzen und den steuerlichen Vorteil voll ausschöpfen.

Mit Beginn der Rentenzahlung sind nur die Ertragsanteile steuerpflichtig, da die Beiträge ja aus bereits versteuertem Kapital stammen. Dies ist nicht der Fall, wenn die private Rentenversicherung nach dem neuen Rentengesetz gefördert wird. Dann muss die Rentenzahlung in voller Höhe versteuert werden, da die Beiträge aus unversteuertem Kapital aufgebracht werden.

Die Höhe der Rente

Wie hoch die Rente ausfällt, hängt davon ab, welche Rentenzahlung man wählt. Man hat die Wahl zwischen einer dynamischen, konstanten oder degressiven Rentenzahlung. Bei der dynamischen Rentenzahlung beginnt die Rente mit einem niedrigen Betrag und erhöht sich mit zunehmendem Alter, während bei der degressiven Rentenzahlung die Rente mit zunehmendem Alter niedriger ausfällt. Bei der konstanten Rentenzahlung sind die Rentenbeträge immer gleich hoch, können aber bei fallenden Überschüssen ebenfalls geringer werden.

Die konstante Rente hat gegenüber der dynamischen Rentenzahlung zudem den Nachteil, dass Sie nicht an die Inflation angepasst wird. Mit zunehmendem Alter sinkt dann der Wert der Rente und kann nach 20 Jahren nicht mehr den gewohnten Lebensstandard garantieren.

Ein Kommentar zu “Private Rentenversicherung – sicheres Zubrot für den Ruhestand”

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