Viele Versicherte mit langfristigen Verträgen stellen sich die Frage, was im Fall eines verfrühten Ablebens mit ihren Beiträgen passiert und ob die Rente dann an die Hinterbliebenen bezahlt wird. Man kann bei Abschluss des Vertrages eine so genannte Beitragsrückgewähr vereinbaren. Der Teil, der von der Versicherung für die Verwaltung ausgegeben wurde, wird generell nicht zurückbezahlt.
Ohne Beitragsrückgewähr behält die Versicherung im schlechtesten Fall alle einbezahlten Sparanteile ein und die Erben gehen leer aus. Obwohl Verträge ohne Beitragsrückgewähr günstiger sind, muss von solchen Versicherungen grundsätzlich abgeraten werden. In den meisten Fällen werden die Sparanteile von der Versicherung zurückerstattet - wenn auch meistens ohne Zinsen und Gewinnanteile. Das wird von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt: Teilweise werden den Erben nur die Beiträge zurückerstattet, bei anderen Policen bekommt man zusätzlich den Zins- und Überschussanteil gutgeschrieben.
Grundsätzlich ist eine private Rentenversicherung aber nicht geeignet, um Angehörige abzusichern. Dafür ist eine Risikolebensversicherung da.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins (Telefon) | 1,60% |
| 2 | MoneYou | Tagesgeld | 1,55% |
| 3 | Audi Bank | Plus Konto online | 1,50% |
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