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26.04.2009

Private Rentenversicherung - sicheres Zubrot für den Ruhestand

Sparanteil und Überschussbeteiligung

Nach verschiedenen Schätzungen verwenden Versicherungen zwischen sechs und 30 Prozent der Prämienzahlungen für Verwaltungskosten. Fallen die Kosten geringer aus als ursprünglich einkalkuliert, kann die Versicherung die Überschüsse der Gewinn-Beteiligung ihrer Kunden zuführen. Bei einer Aktien-Gesellschaft können auch die Aktionäre bedacht werden.

Was nach dem Abzug der Verwaltungskosten von den Prämienzahlungen der Kunden übrig bleibt, wird von den Versicherungsgesellschaften am Kapitalmarkt angelegt. Der Sparanteil wird, wie bei der Kapitallebensversicherung, überwiegend in Rentenpapiere investiert.

Aus den Erträgen dieser Anlagen, abzüglich aller Kosten für die Vermögensverwaltung, erhalten die Versicherungsnehmer dann ihre Gewinn-Beteiligung.

Garantierte Verzinsung

Die private Rentenversicherung unterliegt gesetzlichen Regelungen, die eine seriöse Altersvorsorge garantieren sollen. Daher muss der ausgezahlte Betrag mindestens dem angesparten Kapital entsprechen. Die private Rentenversicherung bietet also eine Altersvorsorge ohne Risiko. Außerdem gilt ein Garantiezins von zurzeit 2,25 Prozent des eingezahlten Kapitals, den der Versicherer aber noch übertreffen kann.

Gewinnbeteiligung- und Überschussbeteiligung

Viele Anleger denken, dass Gewinn- oder auch Überschussbeteiligung bedeutet, sie würden an den übrig gebliebenen eingezahlten Prämien und Erträgen von den Versicherern beteiligt. Dem ist leider nicht so. Die Überschussbeteiligung berechnet der Versicherer aus dem Jahresüberschuss seiner Versicherungsgesellschaft. Dieser Betrag ergibt sich aus der Bilanz des Unternehmens. Und Bilanzen werden - auch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - gerne etwas niedrig gehalten.

So muss beispielsweise der Buchwert einer Kapitalanlage nach deutschem Bilanzierungsrecht keineswegs dem Marktwert entsprechen. Aktien werden immer mit dem Anschaffungswert und nicht mit dem aktuellen Marktwert bewertet. Das drückt die Überschussbeteiligung.

Überschüsse und Auszahlung

Es gibt in der Regel zwei Varianten der Überschussbeteiligung. Das Bonusrentensystem und die für Versicherte wohl etwas vorteilhaftere "verzinsliche Ansammlung". Viele Versicherer bieten häufig nur eine der beiden Varianten.

  • Bonusrentensystem: Der Kunde erhält jedes Jahr aus den zugeteilten Überschüssen eine Erhöhung seiner späteren Rente.
  • Verzinsliche Ansammlung: Dabei werden die Überschüsse einem separaten Konto gutgeschrieben und verzinst. Bei Rentenbeginn wird dann das Kapital behandelt wie eine zusätzliche Rentenversicherung mit Einmalzahlung und sofortigem Rentenbeginn.

Auch bei der Auszahlung kann man sich zwischen verschiedenen Methoden entscheiden. Bei der volldynamischen Auszahlung zahlt der Versicherer zunächst eine geringere Rente, die dann im Lauf der Jahre steigt. Vorteil: Diese Rente wird nie geringer. Bei anderen Auszahlungsformen kann es passieren (und ist in der Vergangenheit auch schon passiert!), dass die Anfangsrente höher ist. Im Falle einer Verringerung der Überschüsse kann sie aber später fallen. Das ist für die Betroffenen ein Risiko.

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