Private Veräußerungsgeschäfte

Als private Veräußerungsgeschäfte bezeichnet man im Steuerrecht den Verkauf von Wertpapieren wie zum Beispiel Aktien. Aber auch Verkäufe von Wirtschaftsgütern, die innerhalb einer bestimmten Frist veräußert werden zählen zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Damit sollen private Gewinne aus Spekulationsgeschäften, die durch kurzfristige Wertsteigerungen zustande kamen der Einkommensteuer unterworfen werden. In der Steuererklärung werden diese Gewinne unter den Sonstigen Einkünften angegeben.

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