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31.07.2009

Prämie für Nachrüstung mit TWINTEC-Rußpartikelfilter

Der Anreiz für die Halter von Diesel-Pkw, ihr Fahrzeug mit einem umweltfreundlichen Rußpartikelfilter nachzurüsten, ist jetzt noch größer: Die Förderung wird auf eine Barprämie umgestellt.

Wer sein Fahrzeug ab morgen, 1. August, nachrüstet, bekommt die 330 Euro staatliche Förderung direkt aufs Konto überwiesen. Die Auszahlung übernimmt - wie schon bei der Abwrackprämie - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Bislang wurde die Förderung ausschließlich als Gutschrift auf die Kfz-Steuer gewährt und damit verzögert, zum Teil erst nach Jahren wirksam. Auch künftig kann man sich für diese Verrechnungsvariante entscheiden. Aber in der Vergangenheit und aktuell auch bei der Abwrackprämie hat sich gezeigt, dass Autofahrer eher zu Investitionen neigen, wenn sie statt einer Verrechnung über die Steuer eine unmittelbare Geldzuwendung erhalten.

Mit der Nachrüstung sollten sich Autofahrer indes nicht zuviel Zeit lassen. Denn der Topf für die Barprämie ist auf 200.000 Fahrzeuge begrenzt. Danach muss man mit der bisherigen Verrechnungsregelung Vorlieb nehmen. So oder so endet die Förderung am 31. Dezember diesen Jahres. Wer bis Jahresende nicht nachgerüstet hat, muss die Nachrüstung, die für einen Pkw durchschnittlich etwa 650 Euro kostet, allein bezahlen.

Ferner ist ohne Rußpartikelfilter auch in Zukunft eine Strafsteuer von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter und Jahr fällig. Bei einem 2-Liter-Diesel bedeutet das einen jährlichen Zuschlag von 24 Euro.

Zudem erhöht sich der Druck auf die Autofahrer durch die sukzessive Verschärfung der Einfahrbedingungen in die Umweltzonen. In Berlin und Hannover beispielsweise dürfen ab dem 1. Januar 2010 bereits nur noch Autos einfahren, die die grüne Feinstaubplakette haben. Diese erhalten Autofahrer, die ihr Fahrzeug der Emissionsklasse Euro 3 (gelbe Plakette) mit einem Rußpartikelfilter von TWINTEC nachrüsten. Ein Partikelfilter garantiert also auf lange Sicht uneingeschränkte Mobilität - und erhöht zudem den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs erheblich: Gerade in den Städten mit Umweltzonen und in deren Umland hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten gezeigt, dass Diesel-Pkw ohne Partikelfilter kaum noch nachgefragt werden.

Die Abwicklung der Nachrüst-Förderung über die Barprämie erfolgt in drei Schritten:

1. Der Autofahrer lässt sein Fahrzeug in der Werkstatt nachrüsten, die ihm den Einbau bescheinigt.

2. Mit der Bescheinigung lässt der Halter die Nachrüstung bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eintragen.

3. Zur Auszahlung der Barprämie muss ab dem 1. September nun ein entsprechender Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn gestellt werden ( www.bafa.de ). Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für Einbauten ab 1. August 2009.

(Pressemitteilung der TWINTEC AG)

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