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13.05.2008

Kein Pfusch am Bau mit der richtigen Finanzierung

Zinsfallen beim Bausparen

Viele Bauherren profitieren von dem staatlich geförderten Bausparen oder einem günstigen Kredit der staatlichen KfW-Förderbank, die mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten mit einem günstigen Kredit finanziert. Doch neben dem Bausparen werben Bausparkassen seit einiger Zeit verstärkt mit so genannten Kombikrediten. Diese Kreditform besteht aus einem Bausparvertrag in Verbindung mit einem tilgungsfreien Darlehen und soll angeblich eine günstige Alternative zur Baufinanzierung durch Banken sein.



Verbraucherschützer warnen vor dieser Art der Baufinanzierung. Zwar ist der Zinssatz bei Kombikrediten mit unter fünf Prozent niedrig, jedoch verschweigen die Bausparkassen gerne die weiteren Kosten, die in den Zinsangaben nicht auftauchen. Die Februar-Ausgabe des Finanztest hat errechnet, dass die meisten Kombiangebote teurer sind als die zurzeit günstigen Bankkredite. Deshalb, so Finanztest, sollten sich Kunden immer schriftlich den Gesamt-Effektivzins eines Kombikredits aushändigen lassen. Nur so könne man sinnvoll vergleichen. Zudem seien Kombikredite mit langer Laufzeit vergleichsweise unflexibel. Bei den meisten Angeboten gäbe es nämlich keine Sondertilgungsrechte, wie bei den meisten Bankkrediten.



Günstig schnitt vor allem ein Angebot der HUK-COBURG ab, das mit 15 und 20 Jahren Laufzeit tatsächlich günstiger als die meisten Baukredite der Banken ist. Ansonsten lohne sich, so Finanztest, ein Kombikredit meist nur bei niedrigen Kreditbeträgen bis 50.000 Euro.



Da Wohneigentum im Alter auch als gute Form der Altersvorsorge gilt, gibt es seit neuestem die Möglichkeit, die in Deutschland inzwischen recht beliebte Riester-Förderung auch fürs Bauen zu nutzen. Beim so genannten Wohn-Riester kann man seine staatliche Riester-Zulage auch für den Kauf oder Bau einer Immobilie nutzen. Ab Mitte des Jahres soll das Wohn-Riester rückwirkend zu Anfang 2008 Gesetz werden. Wer es nutzt, ist aber auch für 20 Jahre gebunden. Wer sich vor Ablauf von 20 Jahren seine Ersparnisse ausbezahlen lässt, muss die Fördersumme auch in eine neue Immobilie investieren. Sonst muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.

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