Pflegepauschbetrag

Wer eine hilfsbedürftige Person pflegt ohne dafür Einnahmen zu erhalten, kann dies in der Steuererklärung als Außergewöhnliche Belastungen angeben. Jährlich kann ein Pflegepauschbetrag von 924 Euro geltend gemacht werden.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.