Der Bundesfinanzhof (BFH) wird am kommenden Donnerstag, den 10.01.2008, seine Entscheidung in Sachen Pendlerpauschale bekannt geben.
Mündlich verhandelt wird u. a. ein vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstütztes Verfahren gegen die Kürzung der Pendlerpauschale.
Das Verfahren (Az.: VI R 27/07) betrifft einen Steuerzahler aus Neustrelitz, der täglich eine Entfernung von 75 Kilometern zurücklegen muss, um zu seinem Betrieb zu gelangen.
Die Klage richtet sich gegen die im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsverfahrens erfolgte Reduzierung des Steuerfreibetrages.
Die Streichung des Fahrtkostenabzugs für beruflich bedingte Wegstrecken bis zu 20 Kilometer verstößt nach Ansicht des BdSt in eklatanter Weise gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Der BdSt geht davon aus, dass der BFH die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestätigt und eine entsprechende Vorlage an das Bundesverfassungsgericht macht.
Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler
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"Pendlerpauschale: Abwarten oder Freibetrag eintragen lassen"
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