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21.11.2007

Pendlerpauschale: Abwarten oder Freibetrag eintragen lassen

Den Freibetrag im Finanzamt eintragen lassen

Der Bundesfinanzhof, das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen, hat am 23. August die Eintragung des Freibetrages (vom ersten Kilometer an) auf der Lohnsteuerkarte bestätigt. Bis zum Ende des Monats kann jeder Steuerzahler beim Finanzamt den Freibetrag für das Jahr 2007 eintragen lassen. Die Lohnsteuerkarte für 2008 kann der Arbeitnehmer gleich mitnehmen und ebenfalls den Freibetrag eintragen lassen.

Lohnt sich der Eintrag auf die Lohnsteuerkarte?

Ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte sorgt dafür, dass die monatlich eingezogene Lohnsteuer niedriger ausfällt. Lässt man sich den Freibetrag für 2007 bis zum 30. November eintragen, hat dieses noch Auswirkung auf die Dezemberabrechnung.

Ebenfalls bis zum 30. November können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Mehr Informationen finden Sie hier.

Erhält man Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt, lohnt sich der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte besonders. Denn man spart entsprechend Lohnsteuer.

Beim Finanzamt wird die volle Kilometerzahl - als Werbungskosten - in den so genannten Lohnsteuerermäßigungsantrag eingetragen. Die Kilometer bzw. Werbungskosten werden jedoch erst eingetragen, wenn sie 1.520 Euro überschreiten. Der Wert setzt sich aus der Werbungskostenpauschale von 920 Euro und zusätzlichen 600 Euro zusammen. Wohnt man mehr als 24 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt, wird dieser Wert überschritten.

Kann man Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen für das Jahr 2007 geltend machen, können auch weniger Kilometer ausreichen.

Sollte der Finanzbeamte die ersten 20 Kilometer trotzdem nicht eintragen wollen, kann man - wie bei der Lohnsteuererklärung für 2007 - einen ausgefüllten Musterbrief; des Bundes der Steuerzahler beim Finanzamt abgeben. Der Finanzbeamte muss dann die ersten 20 Kilometer eintragen.

Ein Tipp: Ihre Steuererklärung für 2006 können Sie auch ganz bequem online über Lohnsteuer kompakt ausfüllen. Bis Ende 2007 können Sie über diese Software die Steuererklärung für 2006 noch kostenlos erledigen.

Potentielle Kosten für zu wenig gezahlte Steuern

Entscheidet das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten der Neuregelung, muss man die zu wenig gezahlten Steuern, zuzüglich 0,5 Prozent pro Monat Aussetzungszinsen, zurückzahlen.

Ein Beispiel: Markus M. verdient jährlich 26.000 Euro und hat einen Steuersatz von 30 Prozent. Für eine einfache Fahrt zur Arbeit fährt er 25 Kilometer. Seine Steuernachzahlung liegt somit bei 396 Euro. Zusätzlich kommen noch 1,75 Euro Aussetzungszinsen für jeden Monat dazu.

Tipp:

Warten Sie ab, dann verlieren Sie nichts. Sie können sich umso mehr über eine Nachzahlung freuen. Wenn Sie jetzt handeln und den Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen, dann können Sie sich über ein zusätzliches Weihnachtsgeld freuen. Urteilt das BFG aber für die Kürzung, dann werden die Weihnachtsgeschenke im nächsten Jahr bzw. übernächsten Jahr wohl kleiner ausfallen.

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