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21.11.2007

Pendlerpauschale: Abwarten oder Freibetrag eintragen lassen

pendlerpauschale1.jpg"Chaos um die Pendlerpauschale"- so titelten viele Zeitungen in den letzten Wochen. Heute will die Koalition bei der Kürzung bleiben, vielleicht aber ist sie morgen schon wieder da? Keiner weiß es. Pendler sollten allerdings wissen, welche Möglichkeiten sie haben. Welche das sind, erfahren Sie hier:

 

Inhalt:

Die neue Regelung: Rechtswidrig oder Rechtskonform?

(dhe) Zum 1. Januar 2007 hat der Gesetzgeber die Pendlerpauschale für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gestrichen. Seitdem gilt eine Härtefallregelung, die ab einer Entfernung von 21 Kilometern greift. Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Neuerung für verfassungswidrig, das Finanzgericht Baden-Württemberg dagegen für verfassungskonform.

Die Streitfrage beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht und dieses wird voraussichtlich 2008 sein Urteil fällen. Wegen der unklaren Rechtslage gibt es momentan verschiedene Möglichkeiten, sich zumindest die Option auf seine Pendlerpauschale zu sichern.

Abwarten und auf eine Nachzahlung hoffen

Da die Steuerbescheide für das Veranlagungsjahr 2007 bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der "Entfernungspauschale" offen bleiben, verliert man grundsätzlich kein Geld, wenn man abwartet. Die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz trägt der Steuerzahler allerdings in die Einkommensteuererklärung wie gewohnt ein.

Nach derzeitigem Stand wird der Finanzbeamte die ersten 20 Kilometer streichen und nicht in seiner Berechnung berücksichtigten. Sollte das Urteil des Verfassungsgerichts die Neuregelung für rechtswidrig erklären, wird die Kürzung des Finanzbeamten hinfällig. Dann erhält man eine Nachzahlung inklusive Zinsen.

Abwarten und gegen den Steuerbescheid 2007 Einspruch einlegen

Gegen die Kürzung des Finanzbeamten kann man Einspruch einlegen. Ein entsprechendes Muster-Formular können Sie hier downloaden. Der Finanzbeamte wird die Kilometer nun berücksichtigen und in seiner Steuerberechnung einfließen lassen. Kippt das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung nicht, dann muss man die zu wenig gezahlten Steuern, samt Zinsen zurück bezahlen.

Lohnt sich ein Eintrag auf der Lohnsteuerkarte? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen? Das erfahren Sie auf der nächsten Seite!

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