Zahlreiche Ostdeutsche können bei den derzeit herrschenden Unwetterschäden auf ihre Versicherung zählen. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass sie ihre noch in der DDR abgeschlossenen Haushaltpolice übernommen haben.
Die Haushaltversicherung der DDR habe verschiedene Elemente enthalten, darunter eine , Teile einer Haftpflicht und eine Gebäudeversicherung, so Stephan Schweda vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft Mitteldeutschen Rundfunk. Auch Schäden durch Hochwasser sind durch die alten DDR-Policen abgedeckt.
Solche Risiken würden heute in der Regel getrennt versichert. Die mit der staatlichen Versicherung der ehemaligen DDR abgeschlossenen Verträge waren nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) nach der Wende von der Allianztochter Deutsche Versicherung AG übernommen und weitgehend zu den gleichen Versicherungsbedingungen weitergeführt worden.
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