In Jahr 2001 verursachte der Missbrauch von daten bei Online-Transaktionen etwa 10 Millionen Euro Schaden. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Missbrauchsfälle um 13 Prozent. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert daher alle Online-Händler und firmen auf, ihren Kunden den SET-Standard, das derzeit aktuellste und sicherste Verfahren zum Internet-Einsatz von anzubieten.
Ganz wohl ist Surfern nicht, wenn sie im virtuellen Kaufhaus mit der Kreditkarte zahlen: Immerhin bezweifeln 15 mal so viele kunden die rechtmäßige Handhabung von bei Online-Transaktionen als sie es am Ladentisch tun. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der firmen verpflichten den Kunden, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Beate Weiser, Expertin der Verbraucherzentrale für Geld und : "Erst als der Bundesgerichtshof angerufen wurde, weil eine firma die Haftung für Schäden bei Missbrauch der Kartendaten einfach per Geschäftsbedingung auf den Internethändler abgewälzt hatte, rangen sich Visa und Eurocard im Frühjahr 2002 dazu durch, die schon seit fünf Jahren bekannte SET-Datenverschlüsselung anzubieten. Wer beim E-Shopping mit Kreditkarte zahlt, sollte unbedingt mit SET-Schlüssel sichern!"
Verzichten Surfer trotz entsprechender Hinweise im Kleingedruckten der firma darauf, riskieren sie nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter Umständen, für entstandene Schäden in die Pflicht genommen zu werden.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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