Online-Tauschbörsen: Vorsicht Abmahnungen!

Tauschbörsen im Internet, über die Musik, Filme, Computerspiele und andere Unterhaltungsangebote zum „Null-Tarif“ zu haben sind, erfreuen sich nach wie vor einer großen Beliebtheit.

Und das, obwohl inzwischen den meisten Nutzern aufgrund einer immer breiteren öffentlichen Diskussion bewusst ist, dass der Tausch solcher Dateien zwischen den Nutzern gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstößt.

„Es ist ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers, den Urheberrechtsinhabern die Verwertungsrechte an ihren Produkten zuzugestehen“, sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Dabei dürften diejenigen, die ihre Geisteswerke online zur Verfügung stellen, nicht schlechter gestellt werden als jene Urheber, die ihre Produkte etwa im konventionellen Verkauf vertreiben.

Verbraucher, die glauben, sich im Internet völlig frei und ohne Beachtung der geistigen Eigentumsrechte Dritter bedienen zu können, müssen mit Abmahnungen und unter Umständen auch Schadensersatzforderungen rechnen.

Die Musikindustrie, die in aller Regel über die Urheberrechte der von ihr vermarkteten Musik verfügt, die Hersteller von PC-Spielen oder die Filmindustrie gehen bereits seit mehreren Jahren mit drastischen Mitteln gegen Tauschbörsennutzer vor.

Von ihnen beauftragte Rechtsanwälte mahnen die Nutzer ab und machen nicht selten vierstellige Forderungen für ihre Gebühren sowie als Schadensersatz geltend.

„Wir sehen die Verbraucher hier teilweise überzogenen Forderungen ausgesetzt, denn ob tatsächlich ein Schaden in dieser Höhe vorliegt, ist aus unserer Sicht äußerst zweifelhaft“, so Henschler.

Sie rät Verbrauchern deshalb, solche Forderungen rechtlich prüfen zu lassen, denn oftmals lassen sich die Abmahner auf niedrigere Summen ein, etwa wenn der Verstoß durch Minderjährige begangen wurde.

Die Abmahnungen richten sich zudem stets an die Inhaber des PC, also häufig an die Eltern. Inwieweit diese überhaupt für Urheberrechtsverstöße ihrer Kinder haften, wird von den Gerichten bislang nicht einheitlich beurteilt.

Wenn Kinder auf solche Angebote zugreifen, obwohl ihre Eltern immer wieder auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen und ihnen die Nutzung untersagt haben, sollten Eltern dies gegenüber den Anwälten erklären und eine Haftung für ihre Kinder zurückweisen.

Verbraucher sollten am besten einen Fachmann, etwa einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt, zu Rate ziehen. Auch die Verbraucherzentrale bietet erste Unterstützung an, wenn jemand eine entsprechende Abmahnung erhalten hat.

Pressemitteilung der VZ Sachsen

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