Sie gehören auch zu denjenigen, die mehrmals am Tag den Weg von Zuhause zur Arbeitsstelle antreten? Ihre Versuche, diese Mehrfahrten steuerlich geltend zu machen, sind gescheitert, oder Sie haben noch gar nicht daran gedacht, so zu verfahren? Dann können Sie vielleicht mitfühlen, dass man aus solchen Gründen Verfassungsbeschwerde einlegt.
Bereits am 11.09.2003 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) die Nichtzulassungsbeschwerde des sich nun beschwerenden Arbeitnehmers abgelehnt. Damals versuchte er, zwei Fahrten zur Arbeit pro Tag steuerlich geltend zu machen.
Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) dazu: "Aufgrund der jetzt eingelegten Verfassungsbeschwerde sollten Zwischenheimfahrten von betroffenen Arbeitnehmern in der Einkommensteuererklärung angegeben werden."
Laut BDL sollte gegen ablehnende Einkommensteuerbescheide Einspruch eingelegt werden. Dabei solle man sich auf die anhängige Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BVR 2085/03) berufen.
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