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17.03.2005

Notausgang Steueramnestie?

Reuige Steuersünder haben nur noch bis Ende März Zeit, um ihr Gnadengesuch beim Finanzamt einzureichen. Dafür bleiben sie von Strafmaßnahmen und Hinterziehungszinsen verschont.

 

Geförderte Steuerehrlichkeit

Ende 2003 ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft getreten. Die Bundesregierung erhoffte sich dadurch Mehreinnahmen von bis zu 20 Milliarden Euro. Dieser politische Wunschtraum ist inzwischen zerplatzt.



Bislang sind nur rund 900 Millionen Euro zusätzlich beim Fiskus eingegangen.

Entweder sind die Deutschen also ehrlicher als angenommen oder die Steuersünder halten ihre Einnahmequellen lieber weiterhin geheim.



Tumultartige Szenen wie in Portugal, wo Steuerhinterziehung zum Volkssport gehört, waren in Deutschland sowieso nicht zu erwarten. Das portugiesische Fernsehen hatte Bilder überragen, auf denen alte Frauen sich fast darum prügeln, endlich ihre Steuerschuld begleichen zu dürfen.



Möglicherweise befürchten manche Steuerhinterzieher aber auch, beim Finanzamt auf eine schwarze Liste zu kommen. Bevor man sich für oder gegen die Steueramnestie entscheidet, sollte man sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen.



Die Zeit wird allerdings langsam knapp: Nur bis zum 30. März kann die Steueramnestie genutzt werden. Danach bleibt nur noch der übliche Weg der Selbstanzeige beim Fiskus.

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