Die Abgabefrist zur Steuererklärung 2006 naht. Theoretisch darf man Privatausgaben steuerlich nicht absetzen. Aber Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind die Ausnahmen von der Regel.
(tru/hmu) Die Sonderausgaben sind für viele Steuerzahler interessant, da mit den Ausgaben für Altersvorsorge, Versicherungen und andere Posten wie Unterhaltszahlungen an den Ex-Gatten oder Ausbildungskosten das zu versteuernde Einkommen gemindert werden kann.
Eine genaue Auflistung aller Sonderausgaben lohnt sich schnell, denn die Pauschale ist mit 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete sehr niedrig. Da lässt sich also mehr herausholen.
Eine Voraussetzung für die Anerkennung der Sonderausgaben durch das Finanzamt: Die Ausgaben müssen in der Regel dem Erhalt der Arbeitskraft dienen. Grob kann man sie in Vorsorgeaufwendungen und übrige Sonderausgaben aufteilen.
Unter Lohnsteuer kompakt finden Sie ebenfalls viele nützliche Tipps und Erläuterungen zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Dort können Sie alle Angaben zur Steuererklärung 2006 auch ganz bequem online erledigen.
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