Entsprechend der Strategie der Europäischen Union zur Verminderung von CO2-Emissionen wurden am Kraftfahrzeugsteuergesetz Änderungen vorgenommen, die auf den Klimaschutz abzielen. Die Neuregelungen sind zum 01.07.2009 in Kraft getreten. Bisher entschied über die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer die Größe des Hubraumes. ARAG Experten weisen darauf hin, dass laut der Neuregelung nunmehr für die Steuerhöhe bei Neufahrzeugen insbesondere der Ausstoß von Kohlendioxid entscheidend ist. Dies gilt für alle Erstzulassungen ab 01.07.2009. Bei bereits erstzugelassenen Fahrzeugen ist zu unterscheiden: Erfolgte die Zulassung zwischen 05.11.2008 und 30.06.2009 wird von Amts wegen eine Günstigerprüfung zwischen neuer Kraftfahrzeugsteuer und reiner Hubraumbesteuerung durchgeführt; hat die Besteuerung nach Durchführung der Günstigerprüfung weiterhin nach der Hubraumgröße zu erfolgen, findet die Überführung in die neue Systematik erst ab 01.01.2013 statt. Wenn die Zulassung vor 05.11.2008 erfolgte, bleibt es bei der Hubraumbesteuerung, ab 01.01.2013 findet auch hier eine Überführung in die neue Systematik statt. (Pressemitteilung der ARAG)
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