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01.01.2006

Neues Steuerrecht ab 2006

Die neue Bundesregierung hat zahlreiche Vorhaben zur Änderung des Steuerrechts und zum Abbau von Subventionen angekündigt. Eine Auflistung der geplanten Änderungen liefert der Presseservice der Postbank.

Zum 1. Januar 2006 sollen folgende Regelungen in Kraft treten:

  • Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen. Bislang konnten solche Zahlungen bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 11.000 Euro steuerfrei einbehalten werden
  • Besteuerung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ab einem Stundenlohn höher als 25 Euro
  • Wegfall der Eigenheimzulage
  • Abschaffung der degressiven Gebäudeabschreibung für Mietwohngebäude
  • Entfallen des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten
  • Wegfall der Vorteile für Steuersparfonds
  • Aufhebung der Steuerbefreiung bei Übungsleitervergütungen von gegenwärtig 1.848 Euro im Jahr
  • Abschaffung der steuerlich abziehbaren Schulgeldzahlungen an staatlich anerkannte Schulen (bislang bis zur Höhe von 30 Prozent möglich)
  • Wegfall der Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers



Geplante Änderungen zum 1. Januar 2007

  • Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von sieben Prozent auf Nahrungsmittel, Bücher etc. soll erhalten bleiben.
  • Einführung der so genannten Reichensteuer ab einem Einkommen von 250.000/500.000 Euro (Ledige/Verheiratete). Spitzenverdiener zahlen dann für jeden Euro über diesen Grenzen 45 statt bisher 42 Prozent Einkommensteuer.
  • Kürzung der Entfernungspauschale: Steuerzahler sollen für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit leer ausgehen. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen dann wie gewohnt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden.
  • Wegfall des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn das Heimbüro nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist
  • Einschränkung bei der Abzugsfähigkeit von Geschenkeaufwendungen und Bewirtungskosten
  • Steuerpflicht von privaten Veräußerungsgewinnen bei vermieteten Immobilien und Wertpapieren. Die Spekulationsfreiräume von zehn Jahren bzw. einem Jahr sollen ab 1.1.2007 entfallen, die Veräußerungsgewinne mit 20 Prozent pauschal besteuert werden.
  • Aufhebung der Steuerbefreiung für Auslandszuschläge
  • Reduzierung des Sparerfreibetrags von 1.370 Euro (Single) bzw. 2.740 Euro (Verheiratete) auf 750 bzw. 1.500 Euro. Die Werbungskostenpauschale soll erhalten bleiben.
  • Einzige Erleichterung ab 2007 soll die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent sein.
  • Dem steht jedoch die voraussichtliche Anhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,5 auf 19,9 Prozent gegenüber.

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