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30.12.2009

Neue Werte der gesetzlichen Rentenversicherung

Zum 1. Januar 2010 ändern sich in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wichtige Rechengrößen. Die Beitragsbemessungsgrenze, die Grenze, bis zu der Beiträge maximal gezahlt werden können, wird in den alten Bundesländern von monatlich 5.400 Euro auf monatlich 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich), in den neuen Bundesländern von bisher 4.550 Euro auf 4.650 Euro (jährlich 55.800 Euro) angehoben.

Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur allgemeinen Rentenversicherung steigt damit in den alten Bundesländern auf monatlich 1.094,50 Euro (bisher 1.074,60 Euro monatlich) und in den neuen Bundesländern auf monatlich 925,35 Euro (bisher 905,45 Euro monatlich). Der neue Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte liegt in den alten und neuen Bundesländern einheitlich bei 1.094,50 Euro. Der neue Regelbeitrag steigt in den alten Bundesländern auf 508,45 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern auf 431,83 Euro monatlich. Der freiwillige Mindestbeitrag beträgt in den alten und neuen Bundesländern weiterhin einheitlich 79,60 Euro monatlich. Das durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt beträgt ab dem 1. Januar 2010 vorläufig 32.003 Euro. Der Beitragssatz beträgt das vierte Jahr in Folge auch im Jahr 2010 unverändert 19,9 Prozent. Auch die allgemeine Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 Euro bleibt 2010 für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente maßgebend, damit die Rente in voller Höhe gezahlt werden kann. Wer regelmäßig mehr als monatlich 400 Euro hinzuverdient, kann je nach Höhe des Einkommens, die Rente als Teilrente erhalten.

(Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung)

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