Startseite > Baufinanzierung > News > Neue Bedingungen bei langfristigen Darlehen
Startseite > Ratenkredit > News > Neue Bedingungen bei langfristigen Darlehen
25.08.2010

Neue Bedingungen bei langfristigen Darlehen

Zur Zeit sind die Zinsen für eine Immobilienfinanzierung bemerkenswert niedrig. Dies verführt viele Verbraucher dazu, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Damit auf diesen Nestbautrieb nicht die eigene finanzielle Finanzkrise folgt, sollten Verbraucher besonders aufmerksam bei der Planung eines Finanzierungskonzeptes sein. Dass es dem Verbraucher nicht immer leicht gemacht wird, die Angebote für Immobiliendarlehen zu vergleichen, liegt auch an der aktuellen Rechtslage.

Banken sind seit dem 11.06.2010 verpflichtet, im Rahmen der Preisangabenverordnung eine andere Berechnungsmethode für die Ermittlung des Effektivzinssatzes zu verwenden. Deswegen kann es zu dem seltsamen Ergebnis führen, dass der Effektivzinssatz eines Darlehens geringer ist, als der dazugehörige Nominalzins. Wie kommt das?

Wer eine Immobilie mittels eines Darlehns finanzieren möchte geht bekanntermaßen zu verschiedenen Finanzinstituten und fragt nach den Konditionen für einen Immobilienkredit. Hier spielt der Effektivzins die entscheidende Rolle. Um eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote zu schaffen, hat der Gesetzgeber genau vorgeschrieben welche Kosten in den Effektivzins hinein gerechnet werden müssen. Erst dann weiß der Immobilienkäufer wie teuer seine Finanzierung wird und welcher Anbieter die günstigsten Konditionen über den Zeitraum der Zinsbindung von 5-, 10-, 15- oder auch 20 Jahre bietet.

Woher also die Unsicherheit?

Die gesetzlich geforderte neue Berechnungsformel für den Effektivzins bezieht sich jetzt nicht mehr auf die Jahre der Zinsbindung, sondern auf die Gesamtlaufzeit des Darlehens. Die Laufzeit, also die Zeit bis die Finanzierung der Immobilie abgeschlossen ist, dauert aber meist viel länger (bis zu 30 Jahre) als die vertraglich festgelegte Zinsbindung. Wenn hiernach eine Phase mit variablem Zinssatz folgt, greift die aktuelle Änderung der

Preisangabenverordnung ein. Wer also Aussagen über die Gesamtlaufzeit macht, ist auf fiktive Zahlen angewiesen, denn niemand kann wissen, wie sich die Zinssituation in 10-, 15- oder 20 Jahren darstellt. Welchen Aussagewert eine "unechte" Preisangabe haben soll, hat sich der Verbraucherzentrale noch nicht erschlossen. Sie trägt eher zur Verunsicherung bei.

Entscheidend ist nach wie vor der Effektivzins im Rahmen der vertraglich festgelegten Zinsbindung.

"Wer sich für eine Baufinanzierung oder ein anderes längerfristiges Darlehen interessiert, sollte sich vor Abschluss des Darlehensvertrages unabhängig beraten lassen, um tatsächlich das günstigste Angebot auswählen zu können", sagt Michael Herte, Referent für den Bereich Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Hintergrundinformation

Am 11.06.2010 ist in Deutschland die neue Verbraucherkreditrichtlinie des Europäischen Parlaments umgesetzt worden. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einheitliche Regelung für die Ermittlung der Effektivzinsen innerhalb Europas zu schaffen. Hierfür wurden einige nationale Bestimmungen geändert, darunter auch die Preisangabenverordnung (PAngV). Eine Folge der Änderung dieser Verordnung ist die neue Regelung zur Berechnung des effektiven Jahreszinses.

Als Folge dieser Veränderung befürchtet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., dass einige Banken verwirrende Zinsen anpreisen werden.

Der Grundgedanke für die Angabe des effektiven Jahreszinses war seit jeher, dass der Verbraucher die Möglichkeit erhält, Darlehensangebote gleicher Laufzeit miteinander zu vergleichen.

Hierfür müssen zusätzlich zum Nominalzinssatz alle Kreditnebenkosten berücksichtigt werden, die sich unmittelbar auf das Darlehen und seine Vermittlung beziehen und bei regelmäßigem Verlauf anfallen.

Für den Fall, dass Verbraucher mit ihrer Bank einen Darlehensvertrag im Rahmen einer sog. unechten Abschnittsfinanzierung abschließen, besteht bei solchen Darlehensverträgen die Aussicht, dass der angegebene Effektivzins seine Aussagekraft verliert.

Diese unechte Abschnittsfinanzierung ist dabei keinesfalls ein exotischer Sonderfall sondern eine in der Praxis häufig vorkommende Form des Darlehensvertrages. Es handelt sich um ein Darlehen, das dem Verbraucher ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht einräumt, bei dem aber die Zinsvereinbarung nicht für den gesamten Zeitraum, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode getroffen wird. Das Darlehen wird zum Ende des Finanzierungsabschnitts jedoch nicht ohne weiteres zur Rückzahlung fällig. Wenn der Verbraucher mit der Bank nicht vor Ablauf der ursprünglichen Zinsbindungsfrist eine neue Vereinbarung für einen Festzins trifft, gilt für die restliche Darlehenslaufzeit ein variabler Zinssatz.

Neu ist für die unechte Abschnittsfinanzierung nun, dass nach den geänderten Vorgaben für die Effektivzinsberechnung laut der

Preisangabenverordnung (PAngV) der effektive Jahreszins unter Berücksichtigung der Konditionen für die voraussichtliche Gesamtlaufzeit ermittelt werden muss.

Da aber selbst Banken noch nicht die Zukunft vorhersagen können, wird für die Zeit nach der ersten Zinsbindungsfirst gemäß der PAngV der aktuelle variable Sollzins in Gestalt des EURIBOR (Euro InterBank Offered Rate) verwendet.

Die Banken dürfen im Ergebnis beide Zinssätze zur Berechnung des Effektivzinssatzes "mischen", so dass Effektivzinsen ausgewiesen werden können, die geringer sind als der dazugehörige Nominalzins.

Ein solch beeindruckendes Angebot lässt sich zum Beispiel aktuell im Onlineauftritt der Stadtsparkasse Düsseldorf und auch der Sparkasse Nürnberg bestaunen.

Nun darf jedoch nicht vergessen werden, dass dieser Zins in zehn Jahren voraussichtlich nicht mehr so günstig sein wird, wie zur Zeit der derzeitig geschwächten Konjunktur.

Daher müsste sich der Bankkunde den Effektivzins selbst errechnen, um Angebote vergleichen zu können.

Fairerweise muss an dieser Stelle noch erwähnt werden, dass die Banken riskieren, abgemahnt zu werden, wenn sie gegen die neue Preisangabeverordnung verstoßen und im Rahmen der unechten Abschnittsfinanzierung die alte transparente Methode verwenden. Dieser Gefahr würden sie sich nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht aussetzen, wenn die Banken nach Ablauf der ersten Zinsbindung keinen Übergang in eine variable Verzinsung anbieten.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

baufinanzierung-Index (Berechnung)

Plugin-Fehler. Bitte installieren Sie den Flash Player.

Richtig kalkulieren bei der Immobilienfinanzierung

Für die meisten Bürger ist der Kauf einer Immobilie die größte Investition ihres Lebens: Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanziert, geht in der Regel langfristige Verpflichtungen ein ... weiter

Der neue Energiepass: Ausweispflicht für Gebäude

Energieausweis für Gebäude Viele Immobilienbesitzer in Deutschland müssen seit Juli einen Energieausweis vorweisen können, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten. Für einige Wohngebäu ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.