Das Finanzamt akzeptiert als Nachweis der Behinderung folgende Unterlagen:
Tipp! Wenn aufgrund einer Behinderung von 25 bis 50 Prozent Rente bezogen wird, kann der Nachweis auch durch die Vorlage des Rentenbescheids erfolgen.
Achtung! Für behinderte Kinder, die nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, d.h. keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, ist die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages auf die Eltern nicht möglich. In diesem Fall können die Eltern Aufwendungen, die ihnen infolge der Behinderung ihres Kindes entstehen, nur als außergewöhnliche Belastung unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung ansetzen.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter