Bislang löste der Blick auf die geringe Rückzahlungssumme bei Kunden einen Schock aus, wenn sie ihre vor Ablauf des Vertrages kündigen mussten. Doch viele Versicherungsnehmer, die ab Mitte der neunziger Jahre bis Herbst 2001 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können sich bei vorzeitigem Vertragsende auf höhere Rückzahlungen oder bei einer Beitragsfreistellung auf eine Anhebung der Versicherungssumme freuen.
"Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Herbst letzten Jahres entschieden", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil gilt auch für Kunden, die bereits eine Rückzahlung erhalten haben: "Wer bereits eine Auszahlung bekommen hat, sollte bei seiner Versicherung auf einen entsprechenden Nachschlag pochen", rät die Verbraucherzentrale NRW. Nachfolgend wichtige Tipps, die Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen beachten sollten:
Versicherte, die ihren Anspruch auf höhere Rückzahlung bei einer gekündigten Lebensversicherung geltend machen wollen, bekommen einen Musterbrief für Ihr Anschreiben an die Versicherung für 1,50 Euro bei den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet unter www.vz-nrw.de
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
Das neue Ausbildungsjahr hat in vielen Betrieben begonnen, in anderen fängt es zum September an. Auch angehende Studenten starten in einigen Wochen ins Wintersemester. Doch der "Ernst ... weiter
Für viele junge Menschen beginnt nach der Schule der Ernst des Lebens. Wer einen Ausbildungsplatz findet und auch noch umziehen muss, vergisst vor lauter Stress vielleicht, sich um d ... weiter