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15.09.2009

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Zum Wohl von Mutter und Kind

Finanzielle Hilfe für arbeitslose Schwangere und Mütter

Arbeitslose erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes bzw. in Höhe des Arbeitslosengeldes II. Hartz-IV-Empfängerinnen erhalten außerdem ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Zuschuss von 17 Prozent der Regelleistung bis zum Entbindungstag.

Da Arbeitslosengeld-Empfängerinnen bis zur Geburt des Kindes dem Arbeitsmarkt zumindest theoretisch zur Verfügung stehen, erhalten sie in der ersten Zeit der Schutzfrist weiterhin Arbeitslosengeld. Ab der Geburt des Kindes ist die Agentur für Arbeit nicht mehr zuständig, da junge Mütter einem Beschäftigungsverbot unterliegen und somit vom Arbeitsamt nicht mehr vermittelt werden dürfen. Ab dem Zeitpunkt der Geburt übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Mutterschaftsgeldes in Höhe der bisherigen Leistung.

Hartz-IV-Empfängerinnen erhalten auch nach der Geburt ihres Kindes ALG II. Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf ALG II, so dass sich die gesamte Leistung erhöht.

Berechnen Sie mit dem Arbeitslosengeld-II-Rechner Ihren voraussichtlichen Anspruch auf ALG II.

Rechtzeitig den Antrag stellen

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten müssen werdende Mütter eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin bei den zuständigen Behörden und Institutionen vorlegen. Zusammen mit der Bescheinigung sollte der Antrag auf Mutterschaftsgeld ungefähr eine Woche vor Beginn der Schutzfrist bei der zuständigen Stelle (Krankenkasse, Bundesversicherungsamt, Arbeitsamt) eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss so früh wie möglich über eine Schwangerschaft informiert werden, damit dieser die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz einhalten kann.

Hartz-IV-Empfängerinnen wenden sich an ihr zuständiges Jobcenter, um einen Mehrbedarf von 17 Prozent der Regelleistung bis zum Entbindungstermin zu erhalten. Außerdem haben sie einen Anspruch auf Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung für das Kind. Diese Anträge müssen vor der Geburt des Kindes gestellt werden.

Mit dem Mutterschaftsgeldrechner, dem Elterngeld-Rechner und dem Kindergeld-Rechner können Sie berechnen, wie viel Geld Ihnen vor oder nach der Geburt Ihres Kindes zusteht.

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