Mutter-Kind-Kur: Pause vom Alltag

Wie läuft der Antrag auf Mutter-Kind-Kur?

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Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur kann jeder beantragen, der in Erziehungsverantwortung steht, also auch Pflege- oder Großeltern. Eine wichtige Voraussetzung für eine Kur ist die medizinische Indikation. Leidet ein Erziehender an den typischen Symptomen, muss der Arzt mit einem Attest die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bestätigen. Auch die notwendige Mitnahme des gesunden Kindes muss der Arzt schriftlich bescheinigen.

Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten, eine Kur zu beantragen: über die Krankenkasse, über eine Kureinrichtung, oder über eine private bzw. gemeinnützige Kurvermittlung, wie beispielsweise die Stellen des Müttergenesungswerks.

Den Vordruck für ein Kur-Attest kann man sich unter anderem von der Seite des Müttergenesungswerkes oder eines angeschlossenen Wohlfahrtsverbandes herunterladen. Ebenfalls als Download erhältlich: der Bogen zur Selbstauskunft, der sowohl für die Mutter, den Vater oder ein mitreisendes Kind auszufüllen ist. Auch der behandelnde Arzt kann der Patientin sagen, welche Unterlagen sie für den Antrag braucht.

Das Müttergenesungswerk unterstützt und hilft in rund 1.400 Beratungs- und Vermittlungsstellen. Eine Datenbank mit allen Beratungsstellen findet sich auf der Internetseite des Müttergenesungswerks. Dort ist auch die Vermittlung in eine Kureinrichtung möglich; dem Müttergenesungswerk sind 85 Kurhäuser angeschlossen.

In der Regel schlägt auch die Krankenkasse eine geeignete Kureinrichtung vor, will man eine andere Klinik, muss das mit der Kasse abgeklärt werden. In jedem Fall sollte man sich vorab informieren, welches Haus den persönlichen Anforderungen und Bedürfnissen, z. B. bei der Kinderbetreuung, entspricht. Über die Webseite des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kann man einen Platz in einer Kureinrichtung sogar online reservieren.

Die Antrags-Unterlagen werden von der Krankenkasse geprüft; nach neuester Gesetzeslage sollte der Antrag bewilligt werden, wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Kur bescheinigt.
Wenn die Krankenkasse eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ablehnt, sollte man auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Widerspruch gegen einen negativen Bescheid ist innerhalb eines Monats möglich. Eine Beratungsstelle kann hierbei unterstützen. Die Kasse muss dann den Antrag noch einmal prüfen und bewilligt die Kur vielleicht doch.

Laut Müttergenesungswerk ist eine positive Entwicklung seit der Gesundheitsreform bereits zu verzeichnen. „Im ersten Halbjahr 2007 sind die Ausgaben der Krankenkassen für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen um mehr als 16 Prozent gestiegen“, hieß es kürzlich in einer Pressemitteilung. Die Nachfrage in den Beratungsstellen sei gestiegen und die Einrichtungen voll belegt, wenngleich es noch Umsetzungsschwierigkeiten der neuen Gesetzeslage bei einigen Kassen gäbe, so das Müttergenesungswerk.

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