Die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, die den Versicherten zustehen, sind momentan (noch) freiwillig. Versicherte, die 45 Jahre oder jünger und nicht chronisch erkrankt sind, müssen die empfohlenen Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung in Zukunft jedoch wahrnehmen. Nur so können sie bei einer späteren chronischen Erkrankung die reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent geltend machen. Für Vorsorgeunwillige dagegen wird bei Ausbruch einer chronischen Erkrankung die Belastungsgrenze bei zwei Prozent bleiben.
Welche Vorsorgeuntersuchungen auf der Empfehlungsliste stehen, wird allerdings noch festgelegt. Ab Januar 2008 sollen sich laut Gesundheitsreform die in Anspruch genommenen Vorsorgeuntersuchungen auf die Zuzahlung auswirken. Der Nachweis der besuchten Untersuchungen erfolgt über ein Bonusheft.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
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