Muss ich meinen Riester-Vertrag auflösen, wenn ich auf Hartz IV angewiesen bin?

Nein. Riester-Kapital ist Hartz IV-sicher, es wird bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs nicht als Vermögen mitgerechnet, der Vertrag muss also nicht aufgelöst werden. Außerdem kann z.B. bei Arbeitslosigkeit die Zahlung ausgesetzt werden, dann werden allerdings auch keine Zulagen gezahlt.

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