Nein. Das Guthaben in einem Riester-Vertrag bleibt bei der Berechnung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II unberücksichtigt. Und auch der zu entrichtende Mindestbeitrag (um die Förderung zu erhalten) wird von dem verfügbaren Einkommen abgezogen, wenn man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter