Nein. Allerdings muss das Kindergeld wegen der so genannten Günstigerprüfung in der Steuererklärung angegeben werden. So ermitteln die Finanzbeamten ob der Bezug von Kindergeld oder die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags günstiger für den Steuerzahler ist. Das ist abhängig von der Höhe des Einkommens.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn si ... weiter
Schwangere und junge Mütter stehen in der Arbeitswelt unter besonderem Schutz. Auch finanziell müssen schwangere Frauen, die bisher erwerbstätig waren keine Einbußen hinnehmen. Alle wi ... weiter