Riester-Rente / Staatlich geförderte Altersvorsorge 30. September 2008 von Andrea Wekenborg Muss ich Kapitalertragssteuer zahlen? Nein. Die Erträge und die Auszahlungen aus einer Riester-Rente sind kein Kapitalvermögen. Deshalb unterliegt es auch nicht der Kapitalsertragssteuer.