Muss ich für meine Festgeldzinsen Abgeltungssteuer zahlen?

Seit dem 01. Januar 2009 gilt die neue Abgeltungssteuer, was bedeutet, dass für alle Zinserträge ein Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (und eventuell Kirchensteuer) zu zahlen ist. Das Abführen der Steuern übernimmt die Bank und leitet sie an das Finanzamt weiter.

Diejenigen, die weniger als den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 7.834 Euro (Stand: 02. 2009) pro Jahr verdienen, müssen die Abgeltungssteuer erst einmal abführen lassen und können sich die zu viel gezahlten Steuern im Rahmen der Jahressteuererklärung zurück holen.

Für Alleinstehende gilt: Sie können bis zu 801 Euro steuerfrei an Zinsen erhalten, bei Ehepaaren sind es 1602 Euro. Alles, was über diesem Betrag liegt, wird versteuert. Haben Sie beispielsweise Zinserträge in Höhe von 650 Euro erwirtschaftet, erhalten Sie diese ohne Steuerlast.

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