Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Bevor man mit der Bearbeitung seiner Einkommensteuererklärung beginnt, ist es wichtig zu wissen, ob man überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) und bezieht sich auf das Einkommen, das man im vergangenen Kalenderjahr (=Steuerjahr), dem sogenannten Veranlagungszeitraum bezogen hat.

Eine so genannte „unbeschränkte Steuerpflicht“ besteht dann, wenn man den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Dabei sind Arbeitnehmer nicht grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das müssen sie nur in bestimmten Fällen, beispielsweise, wenn im Veranlagungsjahr:

  • die Nebeneinkünfte, wie Renten- oder Vermietungseinkünfte, über 410 Euro lagen.
  • der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war.
  • Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) über 410 Euro monatlich bezogen wurden.
  • beide Eheleute arbeiten und einer die Steuerklassen V oder VI hat.
  • das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatte.

Das sind die gängigsten Möglichkeiten. Doch auch wenn man keinen Arbeitslohn bezogen hat, kann es sein, dass eine Einkommensteuererklärung fällig wird. Etwa, wenn man andere Einkünfte – wie Miet- oder Zinseinnahmen – hatte.

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