Muss ich das vorzeitig entnommene Geld wieder in den Vertrag zurückzahlen?

Kapital, das aus einem ab 2008 abgeschlossenen Riestervertrag noch während der Laufzeit entnommen wird, muss in Zukunft nicht mehr zurückgezahlt werden. Für vor 2008 abgeschlossene Riesterverträge gilt die Mindestentnahmesumme von 10.000 Euro noch bis Ende 2009.
Vor 2008 galt zur Rückzahlung folgende Regelung:
Bis zum 65. Lebensjahr hatte man Zeit, die Summe zwischen 10.000 und 50.000 Euro wieder auf sein Ansparkonto einzuzahlen. Die Frist begann im übernächsten Jahr nach der Entnahme. Die Rückzahlung musste in monatlichen gleichbleibenden Raten erfolgen.
Wenn der Sparer sein Eigenheim wieder verkauft oder anderweitig aufgibt, muss er den offenen Restbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen oder das Geld in ein selbstgenutztes Ersatzobjekt investieren.
Geschieht dies nicht, spricht man von schädlicher Verwendung.

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