Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterliegen dem so genannten Kontrahierungszwang, auch Aufnahmezwang: Sie sind dazu verpflichtet, neue Mitglieder aufzunehmen, unabhängig von deren Gesundheitsstand oder finanziellen Möglichkeiten.
Seit der jüngsten Gesundheitsreform gilt zudem die Versicherungspflicht: Jeder ehemals gesetzlich Krankenversicherte muss von seiner ehemaligen Kasse wieder aufgenommen werden.
Die privaten Krankenversicherungen müssen hierzu ab Januar 2009 einen Basistarif anbieten, in dem ehemals privat Versicherte wieder aufgenommen werden können.