Muss die Versicherungssumme versteuert werden?

Ja. Gemäß dem Erbschaftssteuergesetz muss die Versicherungssumme versteuert werden. Ehepartner können seit der Erbschaftsteuerreform von 2008 bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Geschwister, uneheliche Partner, Geschäftspartner oder Freunde dagegen haben sehr geringe Steuerfreibeträge.

Um die Erbschaftssteuer zu umgehen, sollte bei unehelichen Paaren der Bezugsberechtigte gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer sein. Somit entfällt die Erbschaftssteuer.

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