Ja. Übersteigt die Berufsunfähigkeitsrente den Steuerfreibetrag, muss sie versteuert werden. Nach Paragraf 55 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wird die Berufsunfähigkeitsrente abhängig von der Laufzeit nach Ertragsanteil besteuert. Das bedeutet je länger die Rentendauer, desto höher ist der Ertragsanteil und somit auch der Steuersatz.
Ein Beispiel: Bei einem 5-jährigen Rentenbezug sind 5% der Rente zu versteuern, bei einer Bezugsdauer von 15 Jahren 16% der Rente.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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