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29.03.2010

Motorrad-Versicherung: Tuning für den Geldbeutel

Kfz-Haftpflicht auch für Motorradfahrer Pflicht

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist auch für Motorradfahrer Pflicht. Die gesetzliche Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer ab. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, neue Versicherungsverträge mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro abzuschließen, um im Schadensfall gut gerüstet zu sein. Vom Gesetzgeber ist jedoch nur eine Mindestdeckungssume von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden vorgeschrieben.

Auch wenn Mofas oder Quads nicht beim Straßenverkehrsamt gemeldet werden müssen, besteht dennoch die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist durch den Kauf eines Versicherungskennzeichens nachzuweisen.

Teil- oder Vollkasko sind dagegen freiwillige Versicherungen. Die Teilkasko sichert das Motorrad unter anderem gegen folgende Ereignisse ab: Brand oder Explosion, Raub, Diebstahl oder auch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Die Vollkasko-Versicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkasko. Außerdem kommt sie für Schäden auf, die durch einen vom Fahrer verschuldeten Unfall entstanden sind. Auch Vandalismusschäden sind versichert. Bei einzelnen Versicherungsunternehmen kann der Leistungskatalog modifiziert sein.

Vor Abschluss einer Kasko-Versicherung müssen daher die Leistungen der einzelnen Angebote genau unter die Lupe genommen werden. Wichtig ist dabei zu prüfen, ob die Versicherung auch wirklich bei Diebstahl, Vandalismus oder Brand greift. Ein Vollkaskoschutz rechnet sich dagegen meist nur bei der Absicherung sehr teurer Maschinen.

Wie bei der Autoversicherung ist natürlich auch bei einer Motorradversicherung neben den Leistungen auch der Preis ein entscheidendes Kriterium. Bei einer Kündigung der alten Versicherung hat der Motorrad-Fahrer die gleichen Rechte wie ein Autofahrer. Nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder jeweils einen Monat vor Ende des vertraglich vereinbarten Versicherungsjahres kann gekündigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für Saisonkennzeichen.

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