Der Frühling ist eine gefährliche Jahreszeit: Die Bäume schlagen aus, der Salat schießt und die Motorradfahrer kehren auf die Straßen zurück. Damit die Letztgenannten das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit ohne Reue genießen können, gilt es, das Motorrad und sich selbst saisontauglich zu machen. Wir sagen Ihnen worauf Sie dabei achten müssen.
(tel) Ein Motorrad wird in der Regel nicht das ganze Jahr hindurch bewegt. Das macht Sinn, hängt doch das Fahrvergnügen mit dem Motorrad stark vom Wetter ab. Nutzt man diesen Effekt bietet sich eine gute Möglichkeit, Versicherungsgebühren zu sparen. Kommt das Motorrad nur zwischen zwei und elf Monaten pro Jahr zum Einsatz, kann sich der Fahrer ein Sonderkennzeichen besorgen. Dauert die Winterpause dabei weniger als sechs Monate, hat sie auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Meldet man sein Motorrad dann im nächsten Jahr wieder an, wird man automatisch in die nächstbessere Klasse eingestuft.
Auch um sich den alljährlichen Gang zur Zulassungsstelle und damit die Bearbeitungsgebühren zu sparen, ist es sinnvoll, ein Saisonkennzeichen zu nutzen. Hierbei wird das Gefährt nur einmal zugelassen und der Versicherungsschutz besteht jeweils für den Zeitraum, in dem man fährt und Prämien zahlt. Ersichtlich ist der Zeitraum sowohl im Fahrzeugschein als auch auf der rechten Seite des Kennzeichens.
Doch auch in der Zeit außerhalb der Saison muss das Motorrad nicht ohne Schutz dastehen. Vereinbart man mit seiner Versicherung eine so genannte Ruheversicherung, ist das Fahrzeug auch in der Zeit, in der es nicht zugelassen ist, versichert. Die Ruheversicherung läuft beitragsfrei und gilt in der Regel nur innerhalb des Raumes oder der Garage, in der das Motorrad abgestellt wurde oder auch auf einem umzäunten Abstellplatz.
Aber nicht nur wegen des Versicherungsschutzes sollte das Motorrad den Winterschlaf in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück verbringen. Denn solange das Fahrzeug nicht zugelassen ist, darf es nicht auf öffentlichen Straßen oder Wegen geparkt werden. Andernfalls drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg.
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