Mobbing am Arbeitsplatz weit verbreitet

Gerüchte, Sticheleien, Ausgrenzung – manche Kollegen können einem den Arbeitsalltag zur Hölle machen. Millionen von Menschen in Deutschland leiden im Büro unter den ständigen Attacken anderer Mitarbeiter.

Häufig sind diese Belastungen Ursache für chronische Erkrankungen. Doch niemand muss sich gezielte und dauerhafte Schikanen am Arbeitsplatz bieten lassen. Wie man sich aus der Mobbing-Falle befreit, weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Es kann mit einer E-Mail beginnen, die einem nicht weitergeleitet wird. Dann beginnt ein Kollege nach dem anderen, den Betroffenen zu schneiden. Womöglich werden Gerüchte über ihn in Umlauf gebracht, oder er bekommt plötzlich nur noch sinnlose Arbeiten aufgetragen. Mobbing ist in deutschen Unternehmen alarmierend weit verbreitet: Einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zufolge ist jeder neunte Erwachsene in Deutschland schon einmal gemobbt worden. „Von Mobbing spricht man erst, wenn die Schikanen gezielt, systematisch und über einen längeren Zeitraum erfolgen“, erklärt Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Ein gewisses Maß an Kritik müssen Arbeitnehmer hingegen hinnehmen. Ein Streit, kleine Reibereien oder eine schlechte Beurteilung sind nicht automatisch Mobbing.“

Direkte Konfrontation
Mobbing bedeutet ständige, zermürbende Schikane. Die Folgen können dramatisch sein, angefangen bei Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Atemnot bis hin zu Depressionen. Am Ende kann sogar die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall der Selbstmord stehen. Betroffene sollten daher vor allem eins: Schnell reagieren. „Mobbing verläuft in Phasen“, erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. „Wenn das Opfer nicht frühzeitig Grenzen setzt, steigern sich die Angriffe häufig bis ins Unerträgliche.“ Zuerst kann man versuchen, den Mobber direkt zur Rede zu stellen: „Was soll das? Worum geht es Ihnen eigentlich?“ Das reicht womöglich schon, dem Angreifer den Wind aus den Segeln zu nehmen.

„Häufig aber ist die Lage jedoch zu verfahren, als dass das Opfer noch alleine mit der Belastung zurechtkommt“, räumt Anne Kronzucker ein. „Die meisten sind auf Unterstützung angewiesen, um die Mobbing-Spirale zu durchbrechen.“ Wichtig ist daher, sich nicht in die Isolation treiben zu lassen. Stattdessen sollte man sich umgehend qualifizierte Hilfe suchen, innerhalb des Betriebs sowie außerhalb, zum Beispiel bei Mobbing-Beratungsstellen oder -Selbsthilfegruppen. Eine weitere Alternative ist ein Gespräch mit allen Beteiligten unter Leitung eines so genannten Mediators. Dieser unterstützt beide Parteien bei der Findung einer interessengerechten Lösung und damit eines dauerhaften Friedensschlusses. So besteht die Chance, dass „Opfer“ und „Täter“ weiterhin zusammenarbeiten können.

Fürsorgepflicht des Chefs
Generell empfiehlt es sich, frühzeitig den direkten Vorgesetzten sowie die Geschäftsleitung zu verständigen. Auch ein Gang zum Betriebsrat kann sich lohnen. Denn Mobbing am Arbeitsplatz ist verboten. Der Arbeitgeber hat die Verantwortung, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. „Das bedeutet, dass er rechtlich verpflichtet ist, Mobbing zu unterbinden“, erklärt die D.A.S. Juristin. „Erlangt er Kenntnis von einem Mobbing-Fall, muss er Abhilfe schaffen.“ Die Täter riskieren Abmahnung, Versetzung oder sogar Kündigung.
Deutlich komplizierter wird die Situation, wenn der Arbeitgeber nicht einschreitet oder sich gar selbst am Mobbing beteiligt. In jedem Fall ist es wichtig, die Schikanen lückenlos zu dokumentieren. Ein solches „Mobbing-Tagebuch“ kann später als Beweismittel dienen, sofern es zu einem Verfahren kommt.

Letztes Mittel: Kündigung
Mobbing-Opfer fühlen sich meist hilflos, haben aber durchaus eine Reihe von Möglichkeiten, sich zu wehren: Wenn der Arbeitgeber trotz einer berechtigten Beschwerde nichts unternimmt, kann der Betroffene zunächst die Arbeit verweigern, ohne dadurch seinen Gehaltsanspruch zu verlieren. Von diesem Mittel sollte man aber nur Gebrauch machen, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten massiv vernachlässigt hat. Auch raten Fachleute davon ab, vorschnell die Stelle zu wechseln und so den Mobbern einen leichten Sieg zu verschaffen. Doch oft führt letztlich an einer Kündigung kein Weg vorbei. „Wichtig ist, dass man vorher – wenn auch vergeblich – den Vorgesetzten um Abhilfe gebeten hat. Sonst riskiert man eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld“, sagt die D.A.S. Juristin.
Möglicherweise können Mobbing-Opfer Ansprüche auch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durchsetzen (§ 628 Abs. 2 BGB). Unter Umständen bietet sich sogar an, die Täter strafrechtlich zu belangen. Zwar gibt es keinen speziellen Straftatbestand „Mobbing“. Doch Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Nötigung sind durchaus strafbare Handlungen, die zur Anzeige gebracht werden können und sollten.

Pressemitteilung der D.A.S.

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