Zwar genießen die Lebensversicherungen seit 2005 nicht mehr den Vorteil einer steuerfreien Kapitalauszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit. Trotzdem sind sie immer noch ein geeignetes Steuersparmodell, zumindest wenn es um die Erbschaftssteuer geht.
"Lebensversicherungen unterliegen nach aktuellem Steuerrecht nur mit zwei Dritteln der eingezahlten Summen der Erbschaftssteuer. Damit kann eine Lebensversicherung gegen Einmalzahlung ein echter 'Steuerjoker' sein", erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Fondsportals aktienfonds.com.
Adolph verdeutlicht anhand eines Rechenbeispiels, wie Verbraucher den "Steuerjoker" ziehen können: "Angenommen ein Familienvater bespart gleichzeitig ein Bankkonto und eine Lebensversicherung mit jeweils 600.000 Euro. Nach einer Laufzeit von 40 Jahren weisen beide Anlageformen einen Gesamtwert von 1.100.000 Euro auf. Kommt es zu diesem Zeitpunkt zur Vermögensübertragung an die eigenen Kinder wird als zu versteuernder Wert beim Bankkonto der komplette Anlagewert von 1.100.000 Millionen, bei der Lebensversicherung jedoch nur die Anlagesumme von 400.000 Euro (zwei Drittel von 600.000) herangezogen.
Nach Berücksichtigung des Freibetrages von 205.000 Euro sind bei der Lebensversicherung nur 195.000 Euro zu versteuern. Beim Bankkonto hingegen sind es 895.000 Euro. Das ergibt eine Differenz von sage und schreibe 700.000 Euro oder 78 Prozent."
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
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