Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht die Rechte als Patient stärken

Inhalt einer Patientenverfügung

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Damit eine Patientenverfügung als rechtsverbindliches Dokument anerkannt werden kann, dürfen Name, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und Unterschrift des Verfassers nicht fehlen.

Das Schriftstück sollte als Textform geschrieben und Anweisungen zu den gängigsten Behandlungsmethoden enthalten. Zum einen sollte sich der Verfasser darüber Gedanken machen, welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Ernstfall ergriffen werden sollen beziehungsweise in welchen Situationen diese nicht erwünscht sind.

Lebenserhaltende Maßnahmen sind zum Beispiel künstliche Ernährung, künstliche Flüssigkeitszufuhr, künstliche Beatmung und Dialyse. Ein weiterer Bestandteil des Dokuments können Anweisungen im Falle einer Wiederbelebung oder Organtransplantation sein. In bestimmten Situationen kann eine Wiederbelebung abgelehnt werden. Für Patienten in der Sterbephase ist der Tod oftmals eine Erlösung. Legen Sie außerdem fest, in welchem Umfang bewusstseinsdämpfende Schmerzmittel und andere Medikamente eingesetzt werden sollen. Hier ist abzuwägen, ob die Linderung von Schmerzen im Vordergrund steht oder ob der Patient bis zuletzt mit klarem Bewusstsein leben möchte. Viele Menschen wollen außerdem nicht in einem Krankenhaus sterben, sondern in vertrauter Umgebung oder in einem Hospiz. Auch dies kann in der Patientenverfügung vermerkt werden.

Trotz sorgfältiger Formulierungen kann es zu unvorhersehbaren Situationen kommen, die nicht berücksichtigt sind. Damit ein Arzt auch dann im Sinne des Patienten handeln kann, ist ein zusätzlicher Text zu persönlichen Wert- und Lebensvorstellungen empfehlenswert. Dieser Text kann einem Arzt helfen, eine Patientenverfügung richtig zu interpretieren und im Zweifelsfall Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen.

Aufbewahrung und Aktualisierung

Um sicherzustellen, dass der behandelnde Arzt von der Existenz einer Patientenverfügung rechtzeitig erfährt, kann man beispielsweise einen so genannten Notfallpass bei sich tragen. Als Kurzform der Patientenverfügung sollte dieser alle wichtigen Anweisungen aufführen, insbesondere zur Notfallmedizin.

Es ist auch sinnvoll Kopien der Patientenverfügung bei nahestehenden Verwandten, Vertrauten und beim Hausarzt zu hinterlegen.

Die Patientenverfügung sollte außerdem etwa alle zwei Jahre aktualisiert werden. Dazu genügt es, das Dokument mit aktuellem Datum und Unterschrift zu bestätigen. Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung aber so lange gültig bis sie widerrufen wird.

Wozu brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Welche rechtliche Verbindlichkeit hat eine Patientenverfügung? Lesen Sie hierzu die nächste Seite.

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