Mit Ohrstöpseln allein ist es nicht getan

Wie können sich Berufsmusiker optimal gegen die massiven Lärmbelastungen an ihrem Arbeitsplatz schützen? Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen berücksichtigt werden und welche Verantwortung trägt hierbei der Orchestermanager? Die Beantwortung dieser Fragen hat sich HEARSAFE Technologies zur Aufgabe gemacht. Von diesem Know-how können auch die Kunden der Mannheimer Versicherung profitieren. Neben einer kostenlosen Beratung erhalten sie die individuellen Gehörschutzlösungen zu besonderen Konditionen.

Neben dem Gemeinschaftsstand mit dem Kooperationspartner HEARSAFE war die Mannheimer Versicherung als führender Musikinstrumentenversicherer in Deutschland auch in diesem Jahr wieder mit einem eigenen SINFONIMA-Markenstand auf der Musikmesse Frankfurt vor Ort. Zusätzlich zu den zahlreichen Vorträgen und Gesprächsrunden auf dem gesamten Messegelände, konnte am Stand der Mannheimer ein kostenloser Hörtest durchgeführt werden. Im persönlichen Gespräch wurde den Besuchern die Musikinstrumentenversicherung näher vorgestellt. Mit der All-Gefahren-Deckung bietet SINFONIMA für nahezu alle Gefahren, die wertvolle Instrumente gefährden könnten, Schutz: beispielsweise Explosion, Diebstahl, Raub, Zerstörung, Veruntreuung, Wasser, Brand oder einen Unfall des Transportmittels. Und das weltweit.

Den Mitgliedern des DTKV wird dieser Versicherungsschutz über Rahmenverträge zu besonderen Konditionen gewährt. Die enge Zusammenarbeit wurde auch auf der Musikmesse präsentiert. Mit Herrn Eckhart Fischer, Geschäftsführer des Tonkünstler Verband Baden-Württemberg hat die Mannheimer einen langjährigen und erfahrenen Partner an den Messestand geholt.

Die Besucher waren sich einig: „Die ganzheitliche Beratung hat das Angebot zu etwas Besonderem gemacht. Den Ansatz, den die Mannheimer in Zusammenarbeit mit Hearsafe oder auch dem DTKV leistet ist einzigartig.“ Ein Versicherer, der sich nicht nur um die Absicherung der Instrumente kümmert, sondern sich auch mit den Risiken der Berufsmusiker beschäftigt und vielfältige Lösungswege aufzeigt – gefällt.

HINTERGRUND:

Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hat der Gesetzgeber in 2007 verschiedene EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Arbeitgeber sind seither dazu verpflichtet ihre Beschäftigten vor Hörschäden zu schützen. Einzelmusiker und Orchestermitglieder sind permanent hohen Lautstärken ausgesetzt, die zu irreparablen Hörschäden und somit zur Berufsunfähigkeit führen können. Untersuchungen haben gezeigt, dass Belastungsprofile von 85-95 dB (A) je nach Instrument leider häufig die Regel sind. Der Gesetzgeber verpflichtet Orchestermanager, ab einem Pegel von 80 dB (A) geeignete Maßnahmen zum Schutz der Musiker zu treffen. Intensive Aufklärung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und geeignete Lärmminderungsprogramm sind die entscheidenden Parameter bei der Umsetzung der neuen Be-stimmungen.
Da bauliche Maßnahmen für Orchester oftmals finanziell nicht tragbar sind, rückt die individuelle Gehörschutzauswahl immer stärker in den Vordergrund.
Hier setzten die Mannheimer und ihr Kooperationspartner HEARSAFE an. In einer gemeinsamen Aufklärungskampagne werden Berufsmusiker über Chancen und Risiken informiert und erhalten wertvolle Tipps und praktische Lösungsmöglichkeiten.

Mannheim, 29.03.2010

Herausgeber:
Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim

Ansprechpartner:
Roland Koch
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0621. 457-4359
Handy: 0172 75 13 731
E-Mail: pir@mannheimer.de

Pressemitteilung Mannheimer Versicherungen (29.03.2010 )

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