Mit Handwerkerbonus Einkommensteuer sparen

Wer in 2009 Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen geplant oder sogar schon durchgeführt hat, profitiert vom Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Wachstumsstärkung.

Bereits seit 2006 besteht die Möglichkeit für Handwerkerleistungen steuerliche Förderung – den so genannten Handwerkerbonus – in Anspruch zu nehmen.

Zu diesen Handwerkerleistungen zählen, so die Deutsche Bausparkasse Badenia, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel die Modernisierung von Bad oder Küche, die Wartung, Reparatur oder der Austausch der Heizung, Malerarbeiten oder der Austausch von Bodenbelägen.

Nicht zu vergessen sind auch Maßnahmen an der Außenanlage wie Pflasterarbeiten oder die Neuanlage des Gartens.

Wichtig: Begünstigt sind nur Handwerkerleistungen für bestehende Gebäude, nicht für Neubauten.

Bisher: Es konnten Lohnkosten einschließlich der Mehrwertsteuer bis maximal 3.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, wovon 20 Prozent, also maximal 600 Euro, als direkte Minderung der Einkommensteuer wirksam wurden.

Neu: Zum 1. Januar 2009 wurde dieser Handwerkerbonus verdoppelt. Aufwendungen bis zu 6.000 Euro werden seitdem ebenfalls mit 20 Prozent gefördert, so dass sich die Einkommensteuerminderung auf maximal 1.200 Euro pro Jahr erhöht hat.

Sowohl Eigentümer als auch Mieter können diesen Steuerbonus für ihre selbstgenutzte Immobilie bzw. Mietwohnung und das dazugehörige Grundstück beanspruchen.

Auch wenn der neue Steuerbonus die Durchführung von Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erleichtert, kann der finanzielle Aufwand hoch sein. Deswegen ist es wichtig, die Finanzierung rechtzeitig zu planen.

Die Deutsche Bausparkasse Badenia bietet mit ihrem Tarif Via Badenia 06 vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten, gerade für Renovierungen, Modernisierungen und Sanierungen.

Für Vorhaben, die schnell in die Tat umgesetzt werden sollen, eignet sich eine Vorfinanzierung wie zum Beispiel das günstige Konstantdarlehen, für umfangreichere Maßnahmen bietet sich die Badenia-Wohnimmobilienfinanzierung an.

Nicht zu vergessen
Neben dem Bonus für Handwerkerdienstleistungen gibt es einen weiteren Bonustopf, und zwar für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten.

Dieser wurde auf 20 Prozent von maximal 20.000 Euro (vorher 3.000 Euro) angehoben. So lassen sich weitere 4.000 Euro an Steuern einsparen.

Voraussetzungen für den Steuerbonus
Zu beachten: Damit der Steuerbonus für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen vom Fiskus tatsächlich anerkannt wird, müssen auf allen Rechnungen, die mit der Steuererklärung eingereicht werden, die Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.

Denn nur Arbeits-, nicht aber die Materialkosten werden steuerlich begünstigt. Außerdem muss die Bezahlung auf dem Bankweg erfolgen, da bei Barzahlung kein Steuerbonus gewährt wird.

Pressemitteilung der Deutsche Bausparkasse Badenia AG

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