Mit der Hundehalter-Haftpflicht tierischen Ärger ersparen


Jedes Jahr müssen in Deutschland 30.000 bis 50.000 Verletzungen durch Hundebisse ärztlich versorgt werden. Es kommt auch immer wieder vor, dass Hunde unvermittelt über eine vielbefahrene Straße laufen. Den so entstandenen Schaden muss das Herrchen begleichen. Eine Tierhalter-Haftpflicht für den Hund verhindert nicht den Ernstfall, kann aber finanziellen Ärger vermeiden. In einigen Regionen ist sie sogar Pflicht.

Die private Haftpflicht zahlt nicht für Fiffis Ausraster

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(mov) Ob vorsätzlich, fahrlässig oder völlig ohne Absicht: Wer anderen einen Schaden zufügt, ist voll haftbar. Nur mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung kann sich jeder davor schützen – ausgenommen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Doch was passiert, wenn Ihr Hund einen größeren Schaden anrichtet?

Die Privathaftpflicht kommt nur für Schäden auf, die von Kleintieren wie beispielsweise Katzen, Meerschweinchen, Vögeln verursacht werden. Besitzt man größere Tiere, sollte man sich mit einer Tierhalter-Haftpflicht absichern – auch wenn der Dackel kleiner ist als der Kater von nebenan. Bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme ist der Tierhalter damit gegen Schadensersatzansprüche geschützt. Ebenso können Ansprüche abgewehrt werden, die sich als unberechtigt erweisen.

Auch wenn Ihr Hund nur spielen wollte, das Hosenbein des Nachbarmädchens hat durch seine spitzen Zähne einen langen Riss bekommen. Ein bezahlbarer Sachschaden mögen Sie denken. Doch was wäre, wenn das verspielte Hündchen dem Kind eine tiefe Fleischwunde zugefügt hätte?

Gerade bei kleinen Kindern können Bisswunden schwerwiegende Folgen haben, da Kinder aufgrund ihrer Körpergröße oft im Kopf- oder Halsbereich verletzt werden. Zwar kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung solche Vorfälle nicht verhindern, aber sie kann Sie als Tierbesitzer zumindest vor einem großen finanziellen Schaden bewahren. Bei tiefen Wunden, die operativ versorgt werden müssen, kann Opfern durchaus ein Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe zugesprochen werden. Denn neben hässlichen Narben tragen besonders Kinder erhebliche seelische Beeinträchtigungen davon.

Durch das aggressive Verhalten seines Vierbeiners ist die Tierliebe schon so manchem Hundehalter zum finanziellen Verhängnis geworden. Auch wenn sich Ihr Hund beim Spaziergang plötzlich losreißt und einen Verkehrsunfall verursacht, müssen Sie für die Personen- und Sachschäden aufkommen.

Doch die Tierhalter-Haftpflicht gibt es nicht nur für Hundebesitzer; auch Pferdeliebhaber sollten sich gegen mögliche finanzielle Unglücksfälle absichern. Denn Ähnliches wie ein "wilder" Hund könnte auch ein Pferd anrichten, wenn es beispielsweise über den Zaun springt und auf eine Straße gerät. Zudem haben Pferde bekanntlich schwache Nerven: Eine zu schnelle Bewegung, das Pferd erschrickt und schon könnte man zu spüren bekommen, wie schmerzhaft ein Pferdetritt ist.

Um größere Katastrophen zu vermeiden, sollten Hunde- und Pferdebesitzer eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Den passenden Versicherungsschutz für einen Hund gibt es – je nach Anbieter und Konditionen – für etwa 60 bis 100 Euro im Jahr. Konditionen und Beiträge können von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich sein. Über einen Online-Vergleichsrechner können Sie eine günstige Versicherung für Ihren Vierbeiner finden. Hier können Sie auch die Konditionen einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung vergleichen.

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