Mit Bausparen und Wohn-Riester schneller zum Eigenheim

Mit Bausparen und Wohn-Riester schneller zum Eigenheim Die Eigenheim-Rente, auch unter dem Namen Wohn-Riester bekannt, ist beschlossene Sache. So kann rückwirkend zum 1. Januar 2008 der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie gefördert werden. Für Bausparverträge hingegen, die mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden, soll es ab 2009 eine Zweckbindung geben. Was diese Änderungen konkret für das Bausparen bedeuten, erfahren Sie im folgenden Text.

Bausparen noch in diesem Jahr kann sich lohnen

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(mov) Schon wieder eine Mieterhöhung oder Ärger mit den Nachbarn? Wer träumt da nicht von den eigenen vier Wänden? Mit einem Bausparvertrag kann man dem Traum von der eigenen Immobilie schon ein Stückchen näher kommen.

Bausparverträge werden in der Regel für die Finanzierung von Wohneigentum (Hausbau, Wohnungskauf usw.) genutzt. Die vertraglich festgelegte Bausparsumme wird bis zu einem bestimmten Prozentsatz angespart, meist zu 40 bis 50 Prozent. Den Rest der Summe erhalten Sparer in Form eines Darlehens . Im Vergleich zu anderen Anlageformen ist der Zinssatz beim Bausparen zwar recht niedrig, im Gegenzug wird der aufgenommene Kredit aber auch sehr günstig verzinst.

Noch müssen Sparer ihr Bausparguthaben einschließlich Wohnungsbauprämie nicht unbedingt für den Erwerb, Bau oder die Renovierung einer Immobilie verwenden. Nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist kann das angesparte Guthaben auch für andere Zwecke, beispielsweise eine Reise oder den Kauf eines Autos, genutzt werden. Doch mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2009 soll dieser freie Verwendungszweck entfallen.

Das bedeutet für alle Bausparverträge, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen werden, dass die Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt wird, wenn das Guthaben tatsächlich für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie (z.B. eine neue Einbauküche) eingesetzt wird. Alle bestehenden Bausparverträge und solche, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, können auch weiterhin flexibel verwendet werden.

Kein Wunder, dass die Banken und Bausparkassen derzeit verstärkt für das Bausparen werben. Wer also nach einer soliden Anlageform sucht und das angesparte Kapital voraussichtlich nicht für den Bau oder Kauf einer Wohnung nutzen will, der sollte darüber nachdenken, noch in diesem Jahr einen Vertrag abzuschließen. Nur so kann man nach sieben Jahren weiterhin frei über das Sparguthaben verfügen und sichert sich zudem noch die Wohnungsbauprämie. Diejenigen, die von den eigenen vier Wänden träumen, sollten aber die ersten Wohn-Riester-Verträge abwarten. Ausführlichere Informationen hierzu bekommen Sie auf den folgenden Seiten dieses Textes.

Ob Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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