Laut §4 des Verbraucherkreditgesetzes müssen folgende Angaben in jedem Kreditvertrag enthalten sein: (1) der Nettokreditbetrag, (2) der Gesamtbetrag aller zu entrichtenden Raten (einschließlich Zinsen und sonstiger Kosten), (3) die Regelung der Kreditrückzahlung, (4) der Zinssatz und alle sonstigen Kreditkosten, (5) der effektive Jahreszins bzw. der anfängliche effektive Jahreszins (wenn eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten ist), (6) die Kosten einer Restschuldversicherung.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | Targobank | Online Kredit | 4,75% |
| 2 | Postbank | Privatkredit direkt | 5,79% |
| 3 | Sparda-Bank Nürnberg | SpardaSofortkredit | 5,85% |
Manchmal trennen nur wenige Sekunden das große private Glück von der menschlichen Katastrophe. Der Tod eines nahen Menschen bedeutet neben Trauer oft auch eine finanzielle Krise für die Hinterbliebenen. Hinzu kommt, dass viele Familien gar nicht oder nur unzureichend für den Fall abgesichert sind, dass der Hauptverdiener stirbt. Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Rückhalt. weiter
Ein Studium wird immer teurer. Nicht nur Miete, Lebensunterhalt oder Bücher müssen finanziert werden, in einigen Bundesländern kommen noch Studiengebühren dazu. Umso wichtiger für den ... weiter