Um jeden Verkehrsteilnehmer davor zu schützen, dass er nach einem schweren Unfall die finanziellen Folgen nicht tragen kann und in eine soziale Notlage gerät, sind Kfz-Haftpflichtversicherungen gesetzlich auf Mindestdeckungssummen festgelegt.
Diese umfassen bei Personenschäden ein Volumen von 2, 5 Millionen Euro, bei getöteten und mehr als zwei verletzten Personen 7, 5 Millionen Euro, bei Sachschäden 0,5 Millionen Euro und für sonstige Vermögensschäden 50.000 Euro. Diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert ode ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro ... weiter