Um jeden Verkehrsteilnehmer davor zu schützen, dass er nach einem schweren Unfall die finanziellen Folgen nicht tragen kann und in eine soziale Notlage gerät, sind Kfz-Haftpflichtversicherungen gesetzlich auf Mindestdeckungssummen festgelegt.
Diese umfassen bei Personenschäden ein Volumen von 2, 5 Millionen Euro, bei getöteten und mehr als zwei verletzten Personen 7, 5 Millionen Euro, bei Sachschäden 0,5 Millionen Euro und für sonstige Vermögensschäden 50.000 Euro. Diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden.
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