Mindern Beiträge für die Unfall- und Haftpflichtversicherungen die Steuerlast?

Zusatz: Die folgende Antwort gilt für Steuerjahre bis 2009.

Beide Versicherungen mindern die Steuerlast. Zu den Unfallversicherungen zählen neben der eigentlichen Unfallversicherung auch die Insassenversicherung, die Kinderunfallversicherung oder die Reiseunfallversicherung.

Es spielt keine Rolle, wer durch die Unfallversicherung abgesichert ist. Wichtig ist, dass man der Versicherungsträger ist und die Beiträge zahlt. Außerdem fordert das Finanzamt Belege für die Zahlungen.

Eine Haftpflichtversicherung soll in erster Linie vor Existenz bedrohenden Forderungen schützen, die durch die Verletzung eines Menschen, Schäden durch Feuer oder Wasser und die häufigen kleinen Unfälle des Alltags auf den Verursacher zukommen können.

Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen insbesondere Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Hundehaftpflicht und Grundstücks- bzw. Grundbesitzerhaftpflicht. Nicht zu den Sonderausgaben zählen Rechtsschutz- und Hausratversicherungen.

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