Mietverträge mit Verwandten ab Januar 2004 anpassen

Wer Wohnraum an Verwandte vermietet und auch im kommenden Jahr seine daraus entstehenden Verluste beim Finanzamt voll anerkannt haben möchte, muss jetzt dringend seinen Mietzins überprüfen. Beträgt die Miete weniger als 75 Prozent der üblichen Marktmiete, sind die mit der verbilligten Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten nicht mehr in voller Höhe abziehbar.

Die Quelle Bausparkasse weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (IX R 48/01) hin. Liegt die Miete nur zwischen 50 und 75 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose zu prüfen. Diesen Richterspruch wollen nun die Finanzbehörden ab 2004 anwenden.

Wer nicht in die Steuerfalle tappen will, muss gegebenenfalls die Miete für seine Angehörigen anheben oder mit einer genauen Überschussprognoserechnung nachweisen, dass binnen 30 Jahren seine zukünftig zu erwartenden Mieteinnahmen insgesamt höher ausfallen als alle entsprechenden Werbungskosten in den einzelnen Jahren.

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